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Recht und Steuern

Mitarbeiterbeteiligungen sind gesetzlich nicht gesondert geregelt, es gibt z.B. kein Mitarbeiter-Beteiligungsgesetz. Allerdings gibt es zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Gestaltung von rechtssicheren Modellen für eine Mitarbeiterbeteiligung beachtet werden müssen.

Recht Neben Regelungen im Handels-, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht gibt es auch zahlreiche weitere Vorschriften, die sich erst auf den zweiten Blick erschließen. Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen müssen oftmals den Anforderungen der EU-ProspektVO entsprechen (Angebote für Aktien, Genussscheine), dem Vermögensanlagengesetz (Angebote von GmbH-Beteiligungen, Genussrechten) oder dem Kreditwesengesetz (KWG).

Steuern Die steuerrechtlichen Fragen spielen sich im Wesentlichen im Rahmen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ab. Neben Vorschriften zur steuerlichen Begünstigung z.B. in § 3 Nr. 39 und § 19a EStG, die bei Arbeitnehmern eine Rolle spielen, müssen Unternehmen prüfen, wie sich bestimmte Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung aus die Körperschaft- und Gewerbesteuer auswirken. Sind z.B. die Vergütungen, die Unternehmen an ihre Mitarbeiter zahlen, als Betriebsausgaben abziehbar oder gibt es Sondervorschriften (z.B. § 8 KStG)? Darüber hinaus müssen bei Mitarbeiter-Beteiligungsmodellen noch zahlreiche Regelungen über die Kapitalertragsteuer oder Lohnsteuer beachtet werden.

Damit die steuerlichen Risiken begrenzt werden, holen wir für unsere Mandanten in der Regel verbindliche Auskünfte der Finanzamts bzw. Lohnsteueranrufungsauskünfte im Rahmen der Lohnsteuer ein.

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